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BGH, 04.03.1965 - VII ZR 13/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage aus einem Vertrag über die Übernahme der Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten - Klage auf Zahlung des Honorars aus einem Honorarschein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54
Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 04.03.1965 - VII ZR 13/63
Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil BGHZ 18, 340, 346 f [BGH 26.10.1955 - VI ZR 145/54] dargelegt hat, kann ein Rechtsanwalt, der eine wegen ihres unklaren Inhalts unwirksame Gebührenvereinbarung getroffen hat, nicht, ohne gegen Treu und Glauben zu verstoßen, eine höhere Vergütung verlangen, auf die sich der Auftraggeber nach den Erklärungen des Anwalts nicht einzustellen brauchte. - BGH, 25.02.1965 - VII ZR 112/63
Bestehen einer Gebührenvereinbarung - Nichteinhaltung der Form - Bemessung des …
Auszug aus BGH, 04.03.1965 - VII ZR 13/63
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. Februar 1965 - VII ZR 112/63 - dargelegt hat, entspricht eine Gebührenvereinbarung nur dann der Form des § 3 BRAGebO, wenn sich daraus die Höhe des Honorars ohne Schwierigkeiten ziffernmäßig bestimmen läßt; das ist nicht der Fall, wenn, wie hier, auf den "Verkehrswert" des Grundbesitzes verwiesen wird.